Städtebauförderung in Niedersachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: