Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) Bremen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähig sind folgende nicht-investive Maßnahmen:
- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),
- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,
- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssystemen,
- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen.
Darüber hinaus sind folgende investive Maßnahmen förderfähig. Im Vordergrund steht das Ziel, innovative ökosystembasierte Lösungen (nature-based solutions) zur Klimaanpassung zu entwickeln und zu implementieren:
- Anpassung und Verbesserung von öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z.B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips),
- Durchführung von Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei z.B. Starkregenereignissen zu schaffen.
- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen,
- Durchführung von Maßnahmen zur Einrichtung von Messstellen, Prototypen und pilothafte Umsetzung von Konzepten, Strategien, Leitlinien.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige
Projektträger:
BAB. Die Förderbank
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: