Wohnviertel im Wandel in NRW
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Es sind u.a. folgende Maßnahmen förderfähig:
- Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
- Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen) sowie
- Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün).
Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: