Wohnviertel im Wandel in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Ortsteilen, die vor verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen stehen und insbesondere einen Mangel an Grün- und Erholungsflächen sowie generelle schlechte Umweltbedingungen aufweisen. Die Themen "Klimaschutz und Klimaanpaassung" sowie "nachhaltige Entwicklung" sind Schwerpunkte beim Mitteleinsatz.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
- Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)
- Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)
- Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: