Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden:
- Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung kleiner Moore. Dabei gelten folgende Bedingungen an die Flächen:
- 5- 200 ha pro Projekt
- keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Extensive Pflege für Belange des Naturschutzes (kein Muss)
- unter Naturschutz stehend (kein Muss)
- Förderschwerpunkte:
- Orientierungsberatung zur Identifizierung von für Wiedervernässung geeigneten Flächen
- Maßnahmen für Wiedervernässung und Renaturierung (Vorbereitung, Umsetzung)
Intakte Moore sind nicht nur hochrelevant für den Klimaschutz (CO2-Speicher), sondern sind auch wertvolle Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität und zum Natur- und Artenschutz.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: