Datenbank Fördermöglichkeiten
ZKA Förderdatenbank
Zurück zur Übersicht

Wiederaufbaufonds für die Infrastruktur in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Wiederaufbau)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden und der Wiederaufbau von öffentlicher Infrastruktur und Gebäuden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. 

Gefördert werden folgende Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

  • städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks
  • sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern
  • verkehrlicher Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs
  • wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren
  • öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

a) für Aufbauhilfen in der Landwirtschaft und für ähnliche Betriebe sowie für Fischerei und Aquakultur der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter und

b) für die Aufbauhilfen in der Forstwirtschaft der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: