Waldumweltmaßnahmen in Thüringen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Zweck der Zuwendung ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringer Waldlebensräumen.
Daher werden folgende Maßnahmen gefördert:
- freiwillige Verpflichtungen, die zu Bewirtschaftungsnachteilen in ausgewiesenen FFH-Waldlebensräumen führen (Ausschluss/ Begrenzung nicht-lebensraumtypischer Baumarten; Einschränkungen in der Nutzung)
- Anwendung von traditionellen Walbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Zuständiges Forstamt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: