Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Förderungen gehen an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ihren dörflichen oder ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen.
Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierungen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: