Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt.
Gefördert werden Maßnahme von Neubau- und Sanierungsvorhaben die folgende Schwerpunkte abdecken:
- Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur
- Sicherung und Stärkung öffentlicher Daseinsvorsorge (insbesondere Schulinfrastruktur)
- Anpassung öffentlicher Infrastruktur, Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit Funktionsverlusten
- Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Stärkung zentraler Versorgungsbereiche
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Landesförder-Institut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: