Städtebauförderungsrichtlinien Brandenburg (StBauFR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt.
Gefördert werden städtebauliche Weiterentwicklungen oder Erneuerungen, die ein Bündel aus Einzelvorhaben in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen darstellen.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: