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Städtebauförderung Schleswig-Holstein

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt. 

In Schleswig-Holstein wird die Städtebauförderung vom Bund-Länder-Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten ergänzt. Das Paket soll die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Sportinfrastruktur unterstützen, die die Gesundheit der Bevölkerung fördern und gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen soll.

Antragsberechtigte: Kommune
Projektträger:

Zuständige Bezirksregierung

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: