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Städtebauförderung Baden-Württemberg

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt. 

In Baden-Württemberg wird die Förderung ergänzt vom Investitionspakt Soziale Integration im Quartier und der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS). Der Investitionspakt verfolgt das Ziel, den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu stärken und zu einer positiven Belebung der Stadt- und Ortskerne beizutragen. 

Antragsberechtigte: Kommune
Projektträger:

Zuständige Bezirksregierung

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: