Städtebauförderrichtlinien im Saarland (StbFRL)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt.
Gefördert werden neben städtebaulichen Einzelvorhaben auch bauliche Maßnahmen der folgenden Schwerpunkte:
- Städtische Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Entwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerstände)
- Stärkung von Innenstädten sowie Orts- und Stadtteilzentren
- Sicherung und Stärkung öffentlicher Daseinsvorsorge
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
sonstiges
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: