Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" in Bayern
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel des Teilprogramms der bayerischen "Förderung Wasserwirtschaftlicher Vorhaben" ist die Bereitstellung und die Steigerung der Wertschätzung von Leitungswasser durch das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen und zugehörigen Informationstafeln an öffentlichen Orten. Die Trinkbrunnen dienen der öffentlichen Klimavorsorge, da sie durch die Bereitstellung von kühlendem, frischen Trinkwasser allgemeine Gesundheitsvorsorge auch in Hitzeperioden unterstützen.
Gefördert wird der Neubau von höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde im öffentlichen Raum außerhalb von Gebäuden. Zuwendungsfähige Ausgaben beinhalten:
- Planung und Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks
- Installation
- Zu- und geregelter Ableitung
- Erstellung und Errichtung notwendiger Informationstafeln
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Zuständiges Wasserwirtschaftsamt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: