Sofortförderprogramm NaturWasserMensch in Sachsen-Anhalt
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Natur in der Nähe zum Menschen. Dazu gehören insbesondere:
- Schaffung von Ökogärten oder die ökologische Aufwertung von öffentlichen Park- und Gartenanlagen,
- Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität in öffentlichen Parks und Gärten,
- Maßnahmen zum Artenschutz oder zur Biotop-Pflege, die nicht über den ELER oder die GAK förderfähig sind.
Förderfähig sind außerdem Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern, dem Wasserrückhalt oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Dazu gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern,
- kommunale Maßnahmen für den Wasserrückhalt, zur Verbesserung der Gewässergüte oder der Biodiversität,
- kommunale Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser mit innovativem ökologischem Charakter,
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion oder hydrologischen Funktion von oberirdischen Gewässern in öffentlichen Park- oder Gartenanlagen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms: