Sachsen-Anhalt KLIMA III. Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähige nicht-investive Maßnahmen sind u.a.:
- Erstellung von Klimaanalysen,
- Verwundbarkeitsuntersuchungen,
- Machbarkeitsstudien und
- Hitzeaktionsplänen.
Förderfähige investive Maßnahmen sind u.a.:
- Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer,
- Gebäudeverschattung,
- Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung
- Beschaffung ortsspezifischer Schutzsysteme gegen Starkregen- und Hochwassergefahren
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: