Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerenwicklung) im Saarland
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern sowie zur ökologischen Aufwertung künstlich stehender Gewässer.
Gefördert werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit ökologischen Zielsetzungen, die den Grundsäzen für eine naturnahe Gewässergestaltung und -entwicklung des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz des Saarlandes entsprechen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:
- Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
- Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers
- Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen
- naturnahe Gestaltung von Gewässern und Gewässerrandstreifen
- Notwendiger Grunderwerb für die oben genannten Maßnahmen
- Vorplanungen und konzeptionelle Vorarbeiten
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) - Referat A/4
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: