Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerenwicklung) im Saarland
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Gefödert werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit ökologischen Zielsetzungen, die den "Grundsäzen für eine naturnahe Gewässergestaltung und -entwicklung" des Ministeriums für Umwelt und verbraucherschutz des Saarlandes entsprechen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:
- Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
- Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers
- Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen
- naturnahe Gestaltung von Gewässern und Gewässerrandstreifen
- Notwendiger Grunderwerb für die oben genannten Maßnahmen
- Vorplanungen und konzeptionelle Vorarbeiten
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) - Referat A/4
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: