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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerenwicklung) im Saarland

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Gefödert werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit ökologischen Zielsetzungen, die den "Grundsäzen für eine naturnahe Gewässergestaltung und -entwicklung" des Ministeriums für Umwelt und verbraucherschutz des Saarlandes entsprechen. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen: 

  • Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
  • Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers
  • Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen
  • naturnahe Gestaltung von Gewässern und Gewässerrandstreifen
  • Notwendiger Grunderwerb für die oben genannten Maßnahmen
  • Vorplanungen und konzeptionelle Vorarbeiten

 

Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) - Referat A/4

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: