Richtlinie Waldschutz in Sachsen-Anhalt
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Anpassung des Forstbestandes in Sachsen-Anhalt an die Folgen von Extremwetterereignissen. Hierfür sollen Waldschutzmaßnahmen, vorbeugende und Maßnahmen zur Wiederherstellung von Waldökosystemen durchgeführt werden.
Förderfähig demnach sind:
- Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen
- Methoden des integrierten Pflanzenschutzes zur Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen
- Anlage von Holzlagerplätzen zur Lagerung der Kalamitätshölzer
- Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige
Projektträger:
Örtlich zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: