Richtlinie Ländliche Entwicklung/2025 in Sachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Stärkung ländlicher Räume und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land durch integrierte ländliche Entwicklungsansätze. Dabei gilt es, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und die Klimafolgenanpassung stets zu berücksichtigen.
Gefördert werden Maßnahmen, die insbesondere zu einer positiven Entwicklung der Agrastruktur und zur strukturellen Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer beitragen. Förderfähig auch außerhalb von gesonderten Aufrufen sind unter anderem folgende Einzelmaßnahmen, wenn sie im besonderen Interesse des Landes liegen:
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen und Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- Umnutzung oder Abriss/Teilabriss von Bausubstanz
- Entsiegelung brachgefallener Flächen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Für den jeweiligen Ort zuständiger Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: