Richtlinie Grüne Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Fördermaßnahmen:
Die Richtlinie zielt auf die Schaffung, den Erhalt, die Wiederherstellung und Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur, indem Zuwendungen in den Städten und im Stadtumland gewährt werden.
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- Sicherung, Entwicklung und Neuschaffung von Freiflächen,
- Sicherung und Entwicklung von Flächen für Sukzessionswald (Industriewald),
- Neuschaffung von Freiflächen durch Entwicklung von Brachflächen und Altstandorten,
- Maßnahmen zum wohnortnahen Naturerleben inkl. Wegeerschließung,
- Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen (auch Spielflächen, Sukzessionsflächen, Brachflächen) als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltbedingungen im öffentlichen Raum oder im Wohnumfeld durch Elemente grüner Infrastruktur oder Entsiegelung,
- Gefährdungsabschätzung und Sicherung und Sanierung von Altlasten,
- Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und
- Bildungsmaßnahmen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Kredit
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: