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Projektförderung im Rahmen der BEK-Umsetzung im Land Berlin

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Bildung und Information
Fördermaßnahmen:

Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. 

Ziel der Projekte soll es sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: