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ZKA Förderdatenbank

NRW.BANK.Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel ist die Förderung von Investitionsvorhaben in die öffentliche und soziale Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Bildung, erneuerbare Energien und in Maßnahmen zur Schonung des Klimas.

Gefördert werden Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung (Nicht-Gebäudesektor) unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Soziale Infrastruktur (Sport- und Freizeitstätten, Krankenhäuser, Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen)
  • Öffentliche Verkehrsinfrastruktur (z. B. Sanierung kommunaler Straßen)
  • Städtebaumaßnahmen (z. B. Stadtteilentwicklung)
  • Infrastruktur der Grundver- und Entsorgung
  • Infrastruktur zur Entwicklung des ländlichen Raums (z. B. Dorferneuerungsmaßnahmen)
Antragsberechtigte: Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

NRW.BANK

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Kredit
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: