NRW.BANK.Infrastruktur
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur. Dazu gehören u.a.:
- Infrastruktur für Pflegebedürftige,
- öffentliche Verkehrsinfrastrktur und
- Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung.
Besonders zinsgünstige Finanzierungen werden u.a. für Investitionen im Bereich Klima für u.a. klimagerechte Baumaßnahmen (Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Nicht-Gebäudesektor)) gewährleistet.
Antragsberechtigte:
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
NRW.BANK
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Kredit
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: