Naturnahe Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz (Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen) in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderprogramme Hochwasserschutz und Naturnahe Gewässerentwicklung basierend auf der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ist eine umweltveträgliche Bewirtschaftung der Wasserresource und die Verbesserung des Hochwasserschutzes insbesondere zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Gefördert werden unter anderem folgende wasserwirtschaftliche Maßnahmen:
- Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer
- Naturnahe Gewässerentwicklung
- Verbesserung Wasserrückhalt in der Landschaft
- Wiedervernässung von Niedermooren
- Schutz ländlicher Räume vor Hochwasser (v. a. durch Bau von Hochwasserschutzanlagen und Deiche)
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: