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Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP) für den Naturschutz

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Bildung und Information Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist der dauerhafte Schutz von Arten. Dabei stehen insbesondere die Arten im Vordergrund, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind. Damit soll die Ökosystemfunktionalität als Anpassung an die Folgen des Klimawandels erhalten bleiben.

Gefördert werden Projekte zum Schutz von durch Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten und zum Schutz von bestandsgefährdeten Arten. Maßnahmen dieser Projekte beinhalten:

  • Sicherung und Verbesserung des Lebensraumes
  • Verbesserte Datenerhebung und Forschung
  • Ausgleich eventueller Ertragsverluste
  • Direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen von Brut- und Lebensstätten
Antragsberechtigte: Kommune, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Fördergebende Institution: Bund
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: