Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien in Bayern (LNPR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
- Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesweiten Biotopverbundsystems,
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einschließlich spezieller Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten,
- Maßnahmen der naturbetonten Erholung sowie Besucherlenkung innerhalb und außerhalb von Naturparks sowie Förderung von Naturparkrangern.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: