Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien in Bayern (LNPR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologische wertvoller Lebensräume, insbesondere zum Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur.
Gefördert werden folgende investive Maßnahmen:
- Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen (insb. Biotopverbund)
- Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität (inkl. Artenhilfsmaßnahmen für gefährdeten heimischen Bestand)
- Besucherlenkung inneralb und außerhalb von Naturparks (naturbetonte Erholung)
- Personelle Stelle: Naturparkranger
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: