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ZKA Förderdatenbank

Krisen und Notstände in Sachsen (RL KuN/2015)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Das Land Sachsen unterstützt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei durch Notstandsbeihilfen, um Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Naturereignissen, Tierseuchen und Schädlingsbefall Notstandsbeihilfen zu verhindern. Die Förderung gilt für Maßnahmen zur Beseitigung der unmittelbar durch das Ereignis verursachten Schäden.

Antragsberechtigte: Kommunale Unternehmen
Projektträger:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: