Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation in Rheinland-Pfalz (KIPKI)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden kommunale Anpassungsmaßnahmen wie:
- Investitionen in Maßnahmen zur Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz,
- Maßnahmen zur Umsetzung kommunaler Förderprogramme,
- Waldbrandvorsorge,
- Klimawandelanpassung für Schulen und Kindertagesstätten (Beschattung, Entsiegelung, Begrünung).
Jede Kommunale Gebietskörperschaften erhält - gemessen an der Einwohnerzahl - einen bestimmten Betrag. Diese können sie für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nutzen. Ein Eigenanteil der Kommunale Gebietskörperschaften ist nicht nötig. Dazu stehen über 60 Maßnahmen zur Auswahl.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
KIPKI-Referat des Klimaschutzministeriums
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: