Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen (KliSFöRLRom M-V) - Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist eine nachhaltige Verringerung der Treibhausgasemissionen von Kommunen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz. Dies soll durch eine Steigerung der Energieeffizienz sowie durch die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicherung geschehen. Dabei werden auch Investitionen gefördert, die nicht nur wichtig für den Klimaschutz sondern gleichzeitig auch für die Klimaanpassung sind.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Verschattungsanlagen
- Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung
- Dämmungen
- Smarte Gebäudetechnik für Be- und Entlüftungssystemen mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Grüne Gewerbegebiete
Antragsberechtigte:
Kommune,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landesförder-Institut Mecklenburg-Vorpommern
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: