Klimaanpassung.Unternehmen.NRW in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.
Gefördert werden Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften, die einen Beitrag zum Erhalt oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivität leisten. Dabei sollten besonders naturbasierte und nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung, Trockenheit, Starkregenereignissen und anderen Extremereignissen im Vordergrund stehen. Hierfür können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Dach- und Fassadenbegrünung, prioritär mit Einsaat hemischer Arten
- Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Gün-Blaudächer)
- Baumrigolen
- Baum- und Strauchbepflanzung, prioritär heimischer Arten sowie Streuobstwiesen
- Flächenentsiegelung
- Versickerungsanlagen
- Maßnahmen von Regenwasserrückhaltung-, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen
Antragsberechtigte:
Kommunale Unternehmen,
Sonstige
Projektträger:
Projektträger Jülich
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: