Datenbank Fördermöglichkeiten
ZKA Förderdatenbank

Klimaanpassung.Kommunen.NRW in Nordrhein-Westfalen

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur der Menschen gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben wird.

Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern. Dabei dürfen nicht-investive Vorhaben maximal 10 % der Gesamtausgaben ausmachen und müssen in Kombination mit investiven Maßnahmen durchgeführt werden. 

Gefördert werden investive Vorhaben an Gebäuden, Liegenschaften oder im öffentlichen Raum

  • zum Schutz vor Überhitzung, Dürre, Trockenheit
  • zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • zur Widerherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • zur Verfolgung des Schwammstadtprinzips
  • zum Schutz vor Klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen
  • zur Steigerung der Klimaresilienz
Antragsberechtigte: Kommune, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
 

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: