Klimaanpassung.Kommunen.NRW in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur der Menschen gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben wird.
Gefördert werden investive Vorhaben an Gebäuden, Liegenschaften oder im öffentlichen Raum
- zum Schutz vor Überhitzung, Dürre, Trockenheit
- zur Schaffung von Verdunstungskühle
- zur Widerherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
- zur Verfolgung des Schwammstadtprinzips
- zum Schutz vor Klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen
- zur Steigerung der Klimaresilienz
Dabei ist das Programm in zwei Verfahren aufgeteilt: Verfahren 1 bezieht sich auf Vorhaben mit Gesamtausgaben ab 200.000 €, während die Gesamtausgaben für Vorhaben in Verfahren 2 darunter liegen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: