Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Förderfähig sind investive Vorhaben
- an oder auf Gebäuden,
- Liegenschaften sowie
- im öffentlichen Raum,
die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen.
Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10% der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: