Kälte-Klima-Richtlinie
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist der Aufbau oder die Erneuerung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen und deren Komponenten zur Verminderung des Stromverbrauchs. Die Anlagen dürfen nur mit nicht-halogenierten Kältemitteln laufen. Mit der Einsparung von Treibhausgasen durch eine gesteigerte Energieeffizienz und die Raumkühle auch bei steigenden Außentemperaturen wird durch diese Richtlinie Klimaanpassung nicht zulasten des Klimaschutzes geschaffen.
Gefördert werden
- Vollstände oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
- "Effizienz-Umrüstung" von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanalgen zur Minderung des Elektroenergieverbrauches
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: