Investitionskredit Kommunen (IKK) für Kommunale und Soziale Infrastruktur
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Kommen durch die Investierung des Direktkredits in kommunale Infrastruktur, die den geltenden Umwelt- und Sozialstandards entspricht.
Fördefähig sind Maßnahmen der langfristigen Anpassung folgender Infrastruktur:
- Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünte
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Kredit
Antragsverfahren:
sonstiges
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: