Infrakredit Kommunal in Bayern
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Förderfähige kommunale Infrastrukturmaßnahmen sind:
- Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr,
- Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
- Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten),
- Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
- Touristische Infrastruktur,
- Wissenschaft, Technik, Kulturpflege.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
LfA Förderbank Bayern
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Kredit
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: