Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist das Erreichen der Bewirtschaftungsziele im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien und der Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft:
- Grundsätzliche oder überregionale Planungen
- Untersuchungen zur Hochwassergefährdung (einschließlich Starkregen)
- Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz (einschließlich maßnahmenbezogener Öffentlichkeitsarbeit)
- Flächenbereitstellung
- Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit
- Ökologische Gewässerentwicklung, Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierungen und NRW.BANK
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: