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Hessisches Klimakontingent 2026

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Bildung und Information Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel des Klimakontingents ist es, mit innovativen Projektideen zeigen zu können, wie Klimaanpassung durch städtebauliche Transformation nachhaltig gelingen kann.

Gefördert werden insbesondere Projekte und Maßnahmen im folgenden Kontext:

  • Konzepte, Gutachten, städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Zwischennutzung,
  • Umgestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Freiflächen sowie
  • Modernisierung und Intstandsetzung von Gebäuden, Begrünung von Dächern und Fassaden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen der Städtebauförderung in Hessen, die einen Jahresförderantrag 2026 stellen. Hierzu gehören die Förderstandorte der Programme „Lebendige Zentren”, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”.

Antragsberechtigte: Kommune
Projektträger:

Zuständige Bezirksregierung

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: