FRL-Forst "Wiederaufforstung Extremwetter" im Saarland
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Gefördert wird die Forstpflege nach Schäden, die infolge von Extremwetterereignissen entstanden sind. Förderfähig sind demnach
- Wiederaufforstung
- Vor-, Nach- und Unterbau und Nachbesserung in lückigen oder verlichteten Beständen
- Saat oder Pflanzung
- Naturverjüngung einschl. Kulturvorbereitung
- Schutz und Sicherung der Kultur in den ersten fünf Jahren
Gefördert werden können alle Waldbesitzenden (Kommunal oder Privat).
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUKMAV) - Referat A/4
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: