Forstförderung: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Thüringen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel des Programms ist die Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder. Dabei sollen neben der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit auch der Klimawandel, die Anwendung nachhaltiger Waldbewirtschaftung, die Sicherung der Nutz-, Schutz und Erholungsfunktion des Waldes und die Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft berücksichtigt werden.
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen, wie Pflanz- und Baumaßnahmen aber auch Strategien und Vorarbeiten folgender Themenfelder:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Erstaufforstung
- Bewältigung von Extremwetterereignissen
- Vorbeugung von Kalamitäten
- Investive Waldumweltmaßnahmen
- Bodenschutzkalkung
- Biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige
Projektträger:
Landesforstanstalt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: