Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Die Förderung zielt darauf ab, das landwirtschaftliche Produktionspotenzial durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes zu schützen. Dabei sind die Ziele der Wasserrahmen- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien zu berücksichtigen.
Förderfähig sind wasserwirtschafliche Maßnahmen:
- zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer
- zur naturnahen Gewässerentwicklung
- zur Wiedervernässung von Niedermooren
- zum Schutz ländlicher Räume vor Hochwasser (Hochwasserschutzanlagen, Deiche)
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: