Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Das Land Hessen unterstützt Waldbesitzer*innen bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Räumung von Kalamitätsflächen und Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
- Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von befallenem Holz und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
- Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige
Projektträger:
Regierungspräsidium Darmstadt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: