Datenbank Fördermöglichkeiten
ZKA Förderdatenbank

Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder die Kommunen dabei, neue Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können. Innenstädte und Ortszentren sollen gestärkt, nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt und soziale Missstände durch städtebauliche Maßnahmen behoben werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden folgende Programme aufgesetzt:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Die landesspezifische Umsetzung der Städtebauförderung ist in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt.

Antragsberechtigte: Kommune
Projektträger:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: