Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen zur Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen wie der Klimakrise in den folgenden Programmen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Bei den förderfähigen Maßnahmen wird die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, verpflichtend vorausgesetzt.
In Sachsen-Anhalt gibt es zusätzlich das Bund-Länder-Investitionspaket "Förderung von Sportstätten". Als Teil der kommunalen Infrastrukutren gehören ausreichend verfügbare, barrierefreie und gut ausgestattete Sportstätten zur Daseinsvorsorge und tragen zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung bei.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: