Förderung von Küstenschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf den Inseln und Halligen gegen Überflutungen und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff unter Berücksichtigung des Klimawandels.
Gefördert werden unter anderem folgende investive Maßnahmen und deren konzeptionelle Vorarbeiten:
- Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich notwendiger Wege (Deichverteidigungs- und Treibselräumwege)
- Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie
- Uferschutzwerke
- Verstärkung der Warftkörper als zentraler Siedlungs- und Wirtschaftsraum in Kombination mit baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden
- Maßnahmen des Naturschutz und der Landespflege infolge der Küstenschutzmaßnahmen
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: