Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten (Kommunale Klimarichtlinie) in Hessen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der hessischen Landesregierung. Dabei sind die Ziele der Klimaanpassung vielfältig und qualitativ. Die Strategien zur Erreichung der Ziele sollen sich neben dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen auch an der Wichtigkeit des Schutzgutes orientieren.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen in den Kommunen:
- Klimaschutzmaßnahmen
- Klimaanpassungsmaßnahmen, z. B.
- Entsiegelung, Begrünung, Beschattung öffentlicher Flächen und Gebäude
- Schaffung/Erhaltung/Ausbau für das dezentrale Nutzen, Versickern, Rückhalten oder Sammeln von Niederschlagswasser
- Schaffung innerörtlicher Wasserflächen (z. B. auch Retentionsflächen)
- Ausbau Trinkbrunnennetz in urbanen Räumen
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben zum Klimaschutz und der Klimaanpassung (Entwicklung, Erprobung, Anwendung neuer Technologien und Übertragbarkeit auf andere Kommunen)
- Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen (nur Kommunen des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen")
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: