Förderung von Gestaltungsbeiräten in Baden-Württemberg
Fördergegenstand:
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten, die dazu beitragen sollen, zukunftsweisende funktionale und ästhetische Gestaltungsantworten auf planerischen und baulichen Anforderungen der Kommunen zu finden. Dabei fungiert der Gestaltungsbeirat als kommunal oder interkommunal agierendes, unabhängiges und beratendes Sachverständigengremium.
Gefördert werden die erstmalige Einrichtung, die Verstetigung der Arbeit und die Ausweitung der Handlungsfelder sowie die Öffenlichkeitswirksame Arbeit von Gestaltungsbeiräten. Der Beirat sollte auf folgenden Beratungsfeldern tätig sein:
- Bauvorhaben der öffentlichen Hand
- Maßnahmen im Bereich Stadtmöblierung, Straßengestaltung und technischer Infrastruktur
- Freiraum- und Grünflächenplanung, Begrünung und Bepflanzung
- Informelle Planungen zur Stadt- und Ortsentwicklung, Bauleitplanungen
- Städtebauliche Maßnahmen
- Beteiligung bei der Erstellung von Satzungen
- Vorbereiten von Wettbewerbsauslobungen
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: