Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder die Kommunen dabei, neue Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können. Innenstädte und Ortszentren sollen gestärkt, nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt und soziale Missstände durch städtebauliche Maßnahmen behoben werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden folgende Programme aufgesetzt:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
In Thüringen wird die Förderung durch die Landesprogramme zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum, für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen ergänzt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)