Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen, die eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung begünstigen und die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes erhöhen.
Gefördert werden u. a.
- Erstaufforstung
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: