Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Begünstigung der naturnaher Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung, um damit die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit des Waldes zu erhöhen.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Waldumbau
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
- Erstaufforstung
- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: