Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Die Richtlinie gliedert sich in folgende Förderbereiche:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Erstaufforstung und Einkommensverlustprämie.
Förderfähige Maßnahmen sind u. a.:
- Umbau von Reinbeständen in klimaangepasste Mischbestände sowie notwendige Vorarbeiten,
- Aufforstungen und
- Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Örtlich zuständiges Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: