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Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit und des Klimwandels mithilfe naturnaher Waldbewirtschaftung und klimaangepassten Baumartenmischungen. Dabei gliedert sich die Richtlinie in die Förderbereiche Naturnahe Waldbewirtschaftung, Forstwirtschaftlicher Wegebau, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Erstaufforstung und Einkommensverluste. 

Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug:

  • Umbau von Reinbeständen in klimaangepasste Mischbestände sowie notwendige Vorarbeiten
  • Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften unter Berücksichtigung des Klimawandels
  • Bodenkalkung zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Aufforstungen
  • Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Örtlich zuständiges Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: