Förderung des Kleingartenwesens in Brandenburg
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung des Kleingartenwesens für einen weiterhin hohen Anteil an Begrünung und somit einer Steigerung der Lebensqualität und des Klima- und Umweltschutzes in Städten.
Gefördert werden sowohl Investitionen zum Erhalt, Um-, Aus-, und Neubau von Gemeinschaftseinrichtungen als auch Öffentlichkeitsarbeit für Mitglieder*innen der Kleingartenvereine und Bürger*innen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Maßnahmen:
- Erhalt, Um- und Ausbau von Vereinsgebäuden
- Neubau von gemeinschaftlich genutzten Gebäuden
- Erneuerung von baulichen Anlagen inklusive Begleitpflanzungen
- Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Informationsangebote der Vereine in Gestalt von Fortbildungsveranstaltungen, Konferenzen, Klausuren
- Erstellung von Flyern, Informationsmaterialien und Publikationen,
- Ausstellungen zur Nachwuchsgewinnung, für eine umweltschonende Bewirtschaftung, zur Förderung der Biodiversität und Nachhaltigkeit
Antragsberechtigte:
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Abteilung Förderung | Dienstsitz Groß Glienicke
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: