Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald) in Rheinland-Pfalz
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstüzung von kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschftung ihrer Wälder und der nachhaltige Erhalt und Schutz des Naturraums Wald mit deinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen.
Gefördert werden unter anderem folgenden Vorhaben mit Klimaanpassungsbezug:
- Teil 3, 4 und 8: Naturnahe Waldbewirtschaftung (konzeptionelle Vorbereitung, Waldumbau zu klimastabilen Laub- und Mischwäldern, Bodenschutzkalkung)
- Teil 7: Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
- Teil 12: Förderung kommunaler Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen (Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels)
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Zuständige Forstämter
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: